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Verhinderungspflege

Ihre Unterstützung in schwierigen Zeiten

AifosMed in Magdeburg steht bereit, um Sie in Zeiten der Verhinderungspflege zu unterstützen. Wir verstehen, dass pflegende Angehörige manchmal eine Auszeit benötigen, sei es für einen Urlaub, aufgrund einer Erkrankung oder einfach, um neue Kräfte zu sammeln. In solchen Momenten können Sie sich darauf verlassen, dass AifosMed die Pflegevertretung übernimmt – auch kurzfristig.

Bei AifosMed sind wir stolz darauf, Ihnen in Zeiten, in denen Ihre reguläre Pflegeperson nicht verfügbar ist, unterstützend zur Seite zu stehen. Nutzen Sie die Hilfe, die Ihnen zusteht, und vertrauen Sie auf die professionelle und herzliche Pflege von AifosMed in Magdeburg.

Wir beraten Sie gern:

Wenn Ihre übliche Pflegeperson verhindert ist, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 bei der pflegebedürftigen Person. Eine Vorpflegezeit müssen Sie seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr nachweisen, der Anspruch besteht sofort. AifosMed hilft Ihnen nicht nur bei der Pflege, sondern auch bei der Antragstellung und berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Sie entscheiden selbst, wie Sie ihn auf die beiden Leistungen verteilen. Die Verhinderungspflege ist damit für bis zu acht Wochen im Jahr möglich statt wie früher für sechs. Das gibt Ihnen mehr Zeit, sich zu erholen oder eine eigene Erkrankung auszukurieren.

Antworten auf Ihre Fragen zur Verhinderungspflege

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € im Kalenderjahr zu. Wie viel davon auf die Verhinderungspflege entfällt, entscheiden Sie. Gern rechnen wir mit Ihnen durch, was das in Ihrer Situation bedeutet.
Kann der Betrag auf einmal ausgezahlt werden?
Die Verhinderungspflege kann in der Regel nicht auf einmal ausgezahlt werden, sondern wird für die tatsächlichen Pflegetage gewährt.
Wie oft können wir die Verhinderungspflege beantragen?
Verhinderungspflege kann jedes Jahr beantragt werden, die genauen Regelungen können je nach Krankenkasse variieren.
Was passiert, wenn der Betrag nicht aufgebraucht wird?
Das Geld für Verhinderungspflege verfällt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, falls es nicht in Anspruch genommen wird.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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Rückruf-Service

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