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Verhinderungspflege

Ihre Unterstützung in schwierigen Zeiten

AifosMed in Magdeburg steht bereit, um Sie in Zeiten der Verhinderungspflege zu unterstützen. Wir verstehen, dass pflegende Angehörige manchmal eine Auszeit benötigen, sei es für einen Urlaub, aufgrund einer Erkrankung oder einfach, um neue Kräfte zu sammeln. In solchen Momenten können Sie sich darauf verlassen, dass AifosMed die Pflegevertretung übernimmt – auch kurzfristig.

Bei AifosMed sind wir stolz darauf, Ihnen in Zeiten, in denen Ihre reguläre Pflegeperson nicht verfügbar ist, unterstützend zur Seite zu stehen. Nutzen Sie die Hilfe, die Ihnen zusteht, und vertrauen Sie auf die professionelle und herzliche Pflege von AifosMed in Magdeburg.

Wir beraten Sie gern:

Hilfe, wenn Sie sie brauchen

Wenn Ihre übliche Pflegeperson verhindert ist, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Dies gilt für alle pflegenden Angehörigen, unabhängig von der Pflegestufe der zu pflegenden Person. Auch bei Pflegestufe 0 ist dies möglich, sofern ein Hilfebedarf besteht. AifosMed hilft Ihnen nicht nur bei der Pflege, sondern auch bei der Antragsstellung und berät Sie zu Ihren Möglichkeiten je nach Pflegestufe.

Neuerungen im Pflegestärkungsgesetz

2015 hat die Bundesregierung das Pflegestärkungsgesetz überarbeitet, was zu einer Erhöhung des Tagessatzes von 28 auf 42 Tage führte. Dadurch erhöhte sich auch der Gesamtbetrag, der Ihnen für die Verhinderungspflege zur Verfügung steht. Diese Neuerung ermöglicht es Ihnen, mehr Zeit für Erholung zu haben oder sich ausreichend von einer Krankheit zu erholen.

Antworten auf Ihre Fragen zur Verhinderungspflege

Welche finanzielle Unterstützung gibt es 2024?
Der Betrag, der für Verhinderungspflege im Jahr 2024 zur Verfügung steht, kann je nach aktuellen gesetzlichen Regelungen variieren. Es ist ratsam, sich diesbezüglich individuell beraten zu lassen.
Kann der Betrag auf einmal ausgezahlt werden?
Die Verhinderungspflege kann in der Regel nicht auf einmal ausgezahlt werden, sondern wird für die tatsächlichen Pflegetage gewährt.
Wie oft können wir die Verhinderungspflege beantragen?
Verhinderungspflege kann jedes Jahr beantragt werden, die genauen Regelungen können je nach Krankenkasse variieren.
Was passiert, wenn der Betrag nicht aufgebraucht wird?
Das Geld für Verhinderungspflege verfällt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, falls es nicht in Anspruch genommen wird.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf