Hilfe, wenn Sie sie brauchen
Wenn Ihre übliche Pflegeperson verhindert ist, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 bei der pflegebedürftigen Person. Eine Vorpflegezeit müssen Sie seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr nachweisen, der Anspruch besteht sofort. AifosMed hilft Ihnen nicht nur bei der Pflege, sondern auch bei der Antragstellung und berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.